1. Mit dem Paten wird vereinbart, dass auf den vom Landwirt bewirtschafteten Feldern die oben festgelegte Fläche als Blühfläche erhalten bleibt. Ein verblühter Streifen kann durch einen neuen, blühenden Streifen ersetzt werden. Dies ist für einjährige Blühmischungen Voraussetzungen.

 

2. Die Blumen und Pflanzen dienen als Lebensraum zur Förderung der Artenvielfalt.

 

3. Ziele einen Bienenpatenschaft

Eine Blühpatenschaft ist eine Vereinbarung zwischen einem Kunden (Pate bzw. Sponsor) und der Milchhof Tacke GbR (nachfolgend Hof genannt), die nur teilweise eine direkte Lieferung (z.B. Dankeschön) beinhalten. Die Vermarktung erfolgt über den Biohof Tacke.

Vorrangig beinhaltet die Blühpatenschaft einen gemeinnützigen Zweck zum Erhalt der Natur, der Bildung für nachhaltige Entwicklung oder dem Erhalt der Bienen- und Insekten.

Es gibt den Paten die Möglichkeit, sich in diesem Bereich zu engagieren, ohne die eigenen zeitlichen Einschränkungen oder dem nötigen Fachwissen. Zudem dient die Blühwiese als Rückzugs- und Erholungsort für die Blühpaten.

 

 

4. Beteiligung der Paten am allgemeinen Risiko 

Mit ihrer Patenschaft beteiligen sich die Paten am allgemeinen Risiko des Hofes hinsichtlich: 

- der Auswirkungen der Klimaerwärmung und den damit verbundenen Wetterextremen (z.B. Wassermangel bei größeren Hitzeperioden, Hagel, Starkregen oder Frosteinbrüche in der Aufwuchsphase oder der Blüte o.ä.) oder

- der Auswirkungen auf die Entwicklung und Gesundheit der Pflanzen (z.B. extremer Pilzbefall, Schädlingsbefall sowie Unterdrückung durch Beikraut) 

- der Verfügbarkeit von Saatgut und anderen unvorhersehbaren wirtschaftlichen Einschränkungen.

Dafür wird keine Haftung übernommen.

 

5. Zustandekommen der Patenschaft

Jede Patenschaft kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Patenschaft und der Übersendung der Patenschaftsurkunde zustande. Diese wird zusammen mit einem Dankeschön vom Hof nach Bestellung verschickt.

Automatische e-mails im Vorfeld bestätigen nicht die Patenschaft. Eventuelle Zahlungen gelten als Anzahlungen auf die Patenschaft. Hieraus kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. 

 

6. Dauer der Patenschaften

Vom Beginn der Bestätigung laufen die Patenschaften für das Jahr 2023. 

Die Patenschaft verlängert sich nicht automatisch und endet nach Ablauf dieses Zeitraumes ohne Kündigung. Eine Verlängerung ist nur durch eine eigenständige neue Buchung möglich.

 

7. Abruf von Leistungen und Produkten, Verfall der Ansprüche

Der Anspruch auf die Lieferung von Ware besteht je nach Verfügbarkeit. Der/die Pate:in bekommt sie unaufgefordert zugesandt. Unter Beachtung von 4., dem allgemeinen Risiko des Biohofes, verfällt der Anspruch z.B. bei einem Ernteausfall sowie Futterknappheit.

 

8. Versandkosten

Die für den Versand von Produkten im Rahmen der Patenschaft entstehende Versandkosten, sind mit der Patenschaft bei dem Erwerb durch abgerechnete Versandkosten im Shop abgedeckt. 

 

9. Spendenbescheinigung

Eine Spendenbescheinigung kann aufgrund der entgegengebrachten Leistung nicht erstellt werden. 

 

10. vorzeitige Kündigung

Nur aus dringenden Gründen kann die Patenschaft vorzeitig gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss die dringenden Gründe enthalten. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Betrags.

 

11. Übertragung von Ansprüchen an Dritte - Geschenkpatenschaft

Bei der Übertragung der Ansprüche an Dritte, wird dieser nicht Vertragspartner. Der Dritte ist im Onlineshop namentlich mit Anschrift zu benennen. Ein weiterer Wechsel der Ansprüche ist nicht möglich. Die Zustimmung zur Speicherung und Bearbeitung der personenbezogenen Daten wird auch im Namen des Dritten gegeben. Der Pate hat die Pflicht den Dritten von den Datenschutzbestimmungen zu informieren. 

 

12. Verarbeitung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten werden zur Abwicklung der Patenschaft und zur Einhaltung von anderen Rechtsvorschriften elektronisch gespeichert. Die Daten werden nicht an andere Weitergegeben. 

 

13. Besuch der Blühfläche

Du erhältst mit deiner Urkunde über einen QR-Code auf der Urkunde den Standort der Blühfläche und kannst diese jederzeit besuchen und beobachten.

Du erwirbst als Pate eine Patenschaft für den Anbau der Fläche und hast damit keinen Anspruch auf die Grundstücksfläche. Die Fläche wird weder verkauft, noch verpachtet.

 

14. Information zum Verlauf

Wir halten die Paten:innen über die Homepage auf dem Laufenden. Ein entsprechender QR-Code ist auf der Urkunde angegeben. Des Weiteren nutzt der Biohof Instagram und Facebook und speichert Aktuelles in den Story-Highlights auf Instagram.

 

15. öffentliche Sichtbarmachung der Paten

Patenschaften werden auf Wunsch mit Namen der Paten auf der Homepage www.biohof-tacke.de sichtbar. Diese sind durch Dritte öffentlich einsehbar. Dem Hof bleibt das Recht vorbehalten, eine Veröffentlichung abzulehnen.

 

16. Kommunikationsleistungen für Firmen

Firmen erhalten als Paten eine Blühpatenurkunde. Des Weiteren ist eine Verlinkung auf unsere Homepage zu den Blühpatenschaften möglich. Außerdem bieten wir auf Wunsch ein gemeinsames Foto auf der Fläche an.

 

17. Mittelverwendung

Die mit dem Verkauf der Patenschaften erwirtschafteten Gelder stehen dem Biohof zur freien Verfügung. Auf diese Weise wird die dort praktizierte Form der Landwirtschaft unterstützt, die die ökologischen Richtlinien erfüllt und darüber hinaus eigenen Konzepten folgt, die darauf ausgerichtet sind, positive Effekte für Landschaft, Natur, die Tiere auf dem Hof und die regionale Bevölkerung zu erzielen.

 

18. Kontakt

Für Rückfragen und der Klärung von Unstimmigkeiten, bitten wir folgende Kontaktdaten zu nutzen:

e-mail:  info@biohof-tacke.de

Tel:        03841 790015

Stand, 04.11.2022