Während des Besuches gehen die landwirtschaftlichen Arbeiten weiter. Deshalb sind alle Besucher:innen aufmerksam und halten sich an den/die Mitarbeiter:in.

  1. Betreten des Hofes ist nur in Begleitung und nach Absprache möglich. Treffpunkt ist, sofern nicht anders vereinbart, am Hoftor. Dies gilt ebenso für die Abholung von teilnehmenden Kindern. Alle Veranstaltungen beginnen und enden am Hoftor, um den betrieblichen Ablauf zu gewährleisten.
  2. Auf der Zufahrt gilt grundsätzliches Durchfahrts-, Halte- und Parkverbot. Das Parken ist ausschließlich auf den Parkplätzen rechts und links der Zufahrt vor dem Hoftor gestattet. Große Traktoren und Maschinen muss die Durchfahrt im laufenden Betrieb ermöglicht werden.
  3. Auf dem Bauernhof gibt es schwere Maschinen, Silos, Strohmieten, Güllekeller, Güllebehälter, einen Teich, schwere Gitter, Elektrozäune, starke Tiere, stechende Insekten uvm., welche Gefahren bergen. Alle halten sich an die besprochenen Wege und alle bleiben zusammen. Keiner entfernt sich von der Gruppe. Den Hinweisen und Anweisungen aller Mitarbeiter:innen des Hofes ist unbedingt Folge zu leisten. 
  4. Rauchen ist für Besucher:innen auf dem gesamten Betriebsgelände verboten!
  5. Die Ställe, Weiden und Felder dürfen nur in Begleitung betreten werden. Die Tiere werden nur mit zur Verfügung gestelltem Futter und nach Erlaubnis gefüttert.
  6. Besucher:innen sind bei den Tieren zu Besuch. Bei den Tieren verhalten sich alle Besucher:innen ruhig, besonnen und ohne Hektik. Es wird nicht gerannt, geschrien und kein Tier wird gegen den Willen gestreichelt oder gejagt. Streicheln der Tiere ist möglich, wenn das Vertrauen gewonnen wurde und sie es zulassen.
  7. Es dürfen keine Pflanzen beschädigt werden. Es findet keine Ernte ohne vorherige Absprache, Erklärung und Begleitung statt.
  8. Das Gewächshaus darf nicht ohne Begleitung betreten werden. In Begleitung halten sich die Besucher:innen an die ihnen zugewiesenen Wege mit Respekt vor den wachsenden Pflanzen und der Ernte. Rennen ist nicht gestattet.
  9. Bienenbeuten nähern sich die Besucher:innen nur in Begleitung der Imkerin. Für Stiche wird keine Haftung übernommen.
  10. Auf landwirtschaftliche Maschinen, Fahrzeuge und Geräte wird nicht geklettert. Maschinen und Geräte werden nur mit vorheriger Absprache angefasst. Sie sind nicht zum Spielen geeignet.
  11. Arbeitsgeräte wie Schubkarre, Besen, Forke, Schaufel werden nach vorheriger Absprache zur Verfügung gestellt. Die Besucher:innen gehen damit verantwortungsvoll um, achten ihre Mitmenschen und stellen diese nach Gebrauch wieder zurück.
  12. Kinder und Erwachsene dürfen sich hier ausdrücklich dreckig machen. Auf Kleidung und Schuhwerk wird keine Rücksicht genommen und dafür keine Verantwortung übernommen. Es sind dem Wetter angepasste Kleidung und festes Schuhwerk bzw. Gummistiefel zu tragen.
  13. Hoffremde Hunde sind auf dem Hof nicht erlaubt und bleiben vor dem Hoftor, da sie die Hofhunde in ihrem Revier stören.
  14. Müll wird in die dafür vorgesehenen Behältnisse geworfen bzw. wieder mitgenommen.
  15. Für persönliche Gegenstände des privaten Gebrauchs wird keinerlei Haftung übernommen.
  16. Fotos sind nur nach Absprache erlaubt.
  17. Eltern haften im Beisein für ihre Kinder und übernehmen die Aufsichtspflicht ebenso wie die betreuenden Personen von Schulklassen/Kindergarten-/Hortgruppen.
  18. Auf dem gesamten Hof und den Wiesen und Feldern gilt für alle Besucher:innen das Verbot von Waffen, Drogen, Alkohol und Zigaretten.
  19. Sämtliche Räume, Flächen, Geräte und Installationen des Hofes sind sorgsam und pfleglich zu behandeln. Schäden aller Art sind sofort dem/der Mitarbeiter:in zu melden.
  20. Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, den Sicherheitsanweisungen der MitarbeiterInnen Folge zu leisten. Der Teilnehmende haftet für die von ihm/ihr verursachten Schäden. Dies gilt auch für abhandengekommene oder durch unsachgemäße Behandlung oder Beschädigung unbrauchbar gewordene Ausrüstungsgegenstände, die ihnen von uns leihweise überlassen wurden.  Für die Einschätzung der physischen und psychischen Eignung zur Teilnahme an unseren Veranstaltungen sind die Teilnehmenden, bzw. deren Erziehungsberechtigte verantwortlich. Sie verpflichten sich, alle von uns hierzu gegebenen Hinweise zu beachten. Die Haftung für Beeinträchtigungen jeder Art infolge mangelnder Eignung der Teilnehmenden oder infolge von Nichtbeachtung von Hinweisen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen.

Bei Missachtung dieser Hofordnung können betreffende Personen sofort vom Hof verwiesen werden und von gebuchten Veranstaltungen/Kursen ausgeschlossen werden. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns außerdem das Recht vor, Veranstaltungen unmittelbar aufzulösen oder auch ein Haus- und Hofverbot zu verhängen.

 

Vielen Dank!